Bieten ARD und ZDF Orientierung?

ARD

18. Juli 2018   —   Ein ARD-Bericht verdreht den Wortlaut des Bundesverfassungsgerichtsurteils zum Rundfunkbeitrag.

Das Bundesverfassungsgericht hat den Rundfunkbeitrag heute für grundsätzlich verfassungsgemäß erklärt. Die ARD-Rechtsredaktion schreibt dazu:

„Der Rundfunkbeitrag ist grundsätzlich rechtens. (…) Grundsätzlich sei alles in Ordnung, sagen die Verfassungsrichter. (…) Die Menschen hätten einen ganz konkreten Vorteil durch die Vielfalt der Anbieter, die, wie sie sagen, durch ‚authentische, sorgfältig recherchierte Informationen‘ Orientierungshilfe böten.“

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk bietet laut Gericht also „Orientierungshilfe durch sorgfältig recherchierte Informationen“? Da könnte mancher widersprechen wollen. Und ein Blick in das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zeigt auch: So haben die Richter das gar nicht gesagt. Die ARD hat es „hineingelesen“.

In der Urteilsbegründung heißt es vielmehr klar (und unbestreitbar), ARD und ZDF hätten „die Aufgabe“, durch „authentische, sorgfältig recherchierte Informationen, die Fakten und Meinungen auseinanderhalten, die Wirklichkeit nicht verzerrt darzustellen und das Sensationelle nicht in den Vordergrund zu rücken, vielmehr ein vielfaltssicherndes und Orientierungshilfe bietendes Gegengewicht zu bilden“.

Die ARD macht aus der zutreffenden Beschreibung dieser Aufgabe nun kurzerhand ihre Erfüllung. Es fehlt offenbar an grundlegendster Lesekompetenz. Im Folgenden der entsprechende Abschnitt des Gerichtsurteils:

„Er (der öffentlich-rechtliche Rundfunk, Anmerkung P.S.) hat die Aufgabe, als Gegengewicht zu den privaten Rundfunkanbietern ein Leistungsangebot hervorzubringen, das einer anderen Entscheidungsrationalität als der der ökonomischen Anreize folgt und damit eigene Möglichkeiten der Programmgestaltung eröffnet. Er hat so zu inhaltlicher Vielfalt beizutragen, wie sie allein über den freien Markt nicht gewährleistet werden kann.

Denn der publizistische und ökonomische Wettbewerb führt nicht automatisch dazu, dass in den Rundfunkprogrammen die Vielfalt der in einer Gesellschaft verfügbaren Informationen, Erfahrungen, Werthaltungen und Verhaltensmuster abgebildet wird. Auch wegen des erheblichen Konzentrationsdrucks im privatwirtschaftlichen Rundfunk und der damit verbundenen Risiken einer einseitigen Einflussnahme auf die öffentliche Meinungsbildung sind daher Vorkehrungen zum Schutz der publizistischen Vielfalt geboten.

Indem der öffentlich-rechtliche Rundfunk jedenfalls im Wesentlichen öffentlich finanziert ist, wird er dazu befähigt, wirtschaftlich unter anderen Entscheidungsbedingungen zu handeln. Auf dieser Basis kann und soll er durch eigene Impulse und Perspektiven zur Angebotsvielfalt beitragen und unabhängig von Einschaltquoten und Werbeaufträgen ein Programm anbieten, das den verfassungsrechtlichen Anforderungen gegenständlicher und meinungsmäßiger Vielfalt entspricht. (…)

Angesichts dieser Entwicklung wächst die Bedeutung der dem beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk obliegenden Aufgabe, durch authentische, sorgfältig recherchierte Informationen, die Fakten und Meinungen auseinanderhalten, die Wirklichkeit nicht verzerrt darzustellen und das Sensationelle nicht in den Vordergrund zu rücken, vielmehr ein vielfaltssicherndes und Orientierungshilfe bietendes Gegengewicht zu bilden. In der Möglichkeit, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in dieser Funktion zu nutzen, liegt der die Erhebung des Rundfunkbeitrags rechtfertigende individuelle Vorteil.“

Ob diese Funktion durch ARD und ZDF aktuell hinreichend erfüllt wird, ob man dort der Aufgabe, „die Wirklichkeit nicht verzerrt darzustellen“ – ein Auftrag dessen „Bedeutung wächst“ -, überhaupt gerecht wird, darüber sagt das Gericht freilich nichts. Auch wenn man bei der ARD offenbar gern etwas anderes glauben möchte.

Ergänzung 19.7.: Die ARD zitiert in dem verlinkten Artikel nicht direkt das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, sondern offenbar lediglich aus der Pressemitteilung des Gerichts. Diese verfälscht allerdings den Urteilstext, wie im Artikel beschrieben. Der geschilderte Vorwurf ist daher nicht allein der ARD zu machen, sondern auch der Pressestelle des Gerichtes. Der Urteilstext schildert die Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, ohne zu werten, inwieweit diese Aufgabe auch erfüllt wird. Die Pressemitteilung hingegen erweckt den Eindruck, das Gericht sei der Auffassung, die Aufgabe werde erfüllt – was so nicht im Urteil steht. Der Vorwurf an die ARD bleibt, offenbar nicht das Urteil selbst gelesen zu haben. In einem neueren Tagesschau-Bericht wurde die verfälschende Formulierung nun allerdings berichtigt

Ergänzung 20.7.: Ich habe den im Artikel beschriebenen Sachverhalt auch der Pressestelle des Bundesverfassungsgerichtes mitgeteilt, verbunden mit der Frage, wieso die Pressemitteilung so formuliert wurde, dass sie den Urteilstext verfälscht und ob der Fehler noch korrigiert wird. Daraufhin teilte mir Dr. Max Schoenthal, Leiter der Pressestelle des Bundesverfassungsgerichtes, nun mit: „Die Pressemitteilungen enthalten stets eine gestraffte Darstellung der Entscheidung, so dass Sätze auch einmal größere Abschnitte des Urteils zusammenfassen. Maßgeblich ist selbstverständlich immer der Text der Entscheidung.“

(Dieser Artikel wurde im Online-Magazin Telepolis veröffentlicht.)

12 Gedanken zu „Bieten ARD und ZDF Orientierung?

  1. Simplicissimus

    „Auch wenn man bei der ARD offenbar gern etwas anderes glauben möchte.“ Ich würde eher sagen, dass die ARD dies nicht glauben möchte – oh nein, so naiv sind die nicht -, ich denke vielmehr, dass sie es „uns glauben machen“ möchte.

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  2. Luffpouis

    Es sind und bleiben Manipulateure aus niederen Beweggründen. Wieso soll der Michel für die an Irrsinn grenzenden Altersruhegeldansprüche derer, die ihn fortlaufend belügen, aufkommen?
    Das sind keine Richter in Karlsruhe sondern Lachnummern und traurige Hanseln, tatsächlich Gestalten, die in merkwürdigen Frauenkleidern und noch merkwürdigeren Kopfbedeckungen den Michel verarschen nach Strich und Faden. Jeder Frittenbudenbesitzer nötigt mir mehr Respekt und Achtung ab, als diese Kasper.

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    1. rodolfo33

      Erstens sind alle Richter „auch nur Menschen“ und zweitens „Auserwählte“ eines Parteien-Geschachers und drittens auf Lebenszeit angestellt, weil „UNFEHLBAR“ wie der katholische Papst! Allerdings nötigen sie auch mir trotzdem oder gerade deswegen „keine Achtung ab“, wenn sie – „nach bestem Wissen und Gewissen“ selbstverständlich – objektiv falsche Urteile fällen, was über die Jahrzehnte immer wieder vorkam.
      Das hier in Rede stehende Urteil bietet aber die Möglichkeit, ARD und ZDF an die im Urteil recht ordentlich beschriebenen AUFGABEN zu erinnern, gerade wenn, wie in letzter Zeit allzu häufig, eindeutig unsachlich oder parteiisch berichtet wird, wie erst jüngst wieder über das Meeting Putin-Trump!

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  3. Foria

    Diese Entscheidung ist ein Witz! ARD/ZDF sollten die Realität nicht verzerren usw. Eine Regierung, die uns anlügt, betrügt und manipuliert, kann uns wahrlich nicht vertreten und sollte sich verabschieden!

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  4. marie

    karlsruhe beschreibt eine aufgabenstellung, für die sie die gez als rechtmäßig erklärt. was soll denn das??? es geht um eine klage zur nichterfüllung dieser aufgabe – die trotzdem – OHNE lieferung pauschal zu bezahlen ist …

    eine große und peinliche blabla-sommershow, mit der man sich nicht abfinden kann – wie beim nsu: nach dem urteil ist vor dem urteil … doch ob dies in einem rechtsstaat juristisch zu klären ist?

    grüße an don quichotte und schwejk!

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  5. Bernhard Meyer

    Bei mir ist jetzt das Fass übergelaufen nach dem Trump-Putin-Treffen in Helsinki, das für mich sehr positiv ausging, aber bei den Medien die Schleusen für unglaublichen Giftmüll öffnete. Ich kann einfach nicht immer weitermachen und bloß lesen, bei Ihnen Herr Schreyer oder in „Lügen die Medien“ oder bei Klinkhammer/Bräutigam, was ARD und ZDF tagtäglich verbrechen. Nach Bomben schmeißen ist mir auch nicht so recht, also was soll ich machen?

    Gestern war ich auf dieser Seite:
    https://www.rundfunkbeitrag.de genauer dort:
    https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/aendern/index_ger.html

    Dort habe ich den Zahlungsmodus von Abbuchung auf Überweisung geändert. Als Rentner bin ich natürlich etwas vergesslich und werde die Überweisung wohl gelegentlich vergessen. Womöglich brauche ich jedes Mal eine oder zwei Mahnungen, ehe ich überweise. Das macht zwar ein bisschen mehr Arbeit, aber nicht viel. Ich rechne nicht damit, das durch meine künftigen Zahlungsversäumnisse, der Betrieb einstürzt, aber ich werde ein Sandkorn mehr sein im Getriebe. Meine Modusumstellung liegt denen dann als zählbare Protestaktion vor. Und es wäre gut, wenn möglichst viele mitmachen, die auch die Nachrichtensendungen der Öffentlich-Rechtlichen für untragbar halten.

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  6. Simplicissimus

    Kleiner Widerstand hilft vielleicht auch: Bei mir sind inzwischen über 500 Euro an Verbindlichkeiten gegenüber ARD, ZDF DW aufgelaufen. Ich zahle jetzt monatlich 10 Euro davon ab. Ich hoffe, darüber zu sterben, ohne alles zu bezahlen. Man kann auch immer wieder die Zahlungen „vergessen“. Dann bekommt man Mahnungen und zahlt ab. Allerdings muss ich inzwischen daneben auch die Gebühren bezahlen. Mal sehen, wie lange noch?

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    1. Bernhard Meyer

      Sind eigentlich Statistiken darüber bekannt, wieviele Zahlungsverweigerer oder „Überweiser“ es gibt und wie sich das auf den Betrieb auswirkt?

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  7. Bernhard Meyer

    Norbert Häring: „…über 60 Millionen Mahnschreiben, die der Beitragsservice in den letzten drei Jahren verschickt hat.“
    Das ist nicht nix! 😉 Ich stelle mir die Millionen Empfänger bei einer Friedensdemo in Ramstein vor … Traumhaft!

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  8. Unkenrufer

    Was für eine Farce!
    Auch die SÖRR, die sogenannten öffentlich rechtlichen, lügen und täuschen im Sinne der Regierung. Die zugrundeliegende und wichtigste Täuschung ist die, dass es sich bei deren Arbeit um Journalismus handelt. Propaganda kommt natürlich nicht daher und sagt „Ich bin Propaganda“. Das Deckmäntelchen „Journalismus“, ja sogar „Qualitätsjournalismus“, wird gehegt und gepflegt, und ist doch so leicht als Tarnung zu erkennen, zumindest für diejenigen, die nicht alles glauben, was man ihnen erzählt und Journalismus und Propaganda unterscheiden können.

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